Unsere Mitgliedschaft
Jung-Do Hamburg e.V. bietet qualitatives Kampfkunsttraining seit März 2001 an. Einige unserer Trainer wurden direkt in Korea oder von koreanischen Meistern ausgebildet. Wir pflegen enge Beziehungen zu koreanischen Großmeistern, die wir auch zu Lehrgängen einladen.
Mitgliedsbeitrag
Die Sparten Taekwondo, Hapkido und Haidong Gumdo bieten wir zusammen für nur 20 € mtl. an.
Die Sparte Taekkyon bieten wir für 35 € mtl. an. Dieser Beitrag berechtigt zur Teilnahme an allen Sparten.
Vertragsbedingungen
1. Mitgliedschaft
Mitglied ist, wer den umseitigen Vertrag zur Aufnahme in den Verein ordnungsgemäß ausgefüllt hat und nicht vom Vorstand abgewiesen wurde. Es kann jede natürliche und/oder jede juristische Person Mitglied werden. Die Mitgliedschaft wird durch diesen Vertrag zwischen dem Mitglied/ gesetzlichen Vertreter und dem Verein fest-gehalten. Die Satzung desJung-Do Hamburg e.V. ist Teil des Mitgliedervertrages. Ein entsprechendes Exemplar ist auf Anfragen zu erhalten.
2. Zeitliche Bindung
Der Vertrag ist bindend, solange das Mitglied nicht fristgerecht kündigt oder vom Vorstand aus dem Verein und den Vereinsaktivitäten ausgeschlossen wird. Der Vertrag verlängert sich automatisch, sofern das Mitglied nicht fristgerecht (siehe Punkt 4.) kündigt.
3. Stundung der Zahlungen
Sofern kein Zahlungsrückstand besteht, kann eine Stundung beantragt werden. Bei Wehrdienst oder vorrübergehender Abwesenheit aus dem Training durch Krankheit von mehr als einem Monat, bei Studium oder Praktikum im Ausland oder weiter entferntem Inland, kann ein vorübergehender Zahlungsaufschub gewährt werden. Hierfür muss ein Nachweis erbracht werden. Die Mitgliedschaft verlängert sich um diesen Zeitraum. Die Stundung ist schriftlich mindestens einen Monat vor Beginn der Abwesenheit beim Vorstand des Vereins einzureichen. Diese Stundung bleibt unberührt, sofern das Mitglied einen Ortswechsel durch Umzug plant. Dann gelten die unter Punkt 4 (Kündigung) aufgeführten Vertragsbedingungen
4. Kündigung
Die Kündigung ist jederzeit mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende möglich, es sei denn, ein nicht zumutbarer Härtefall tritt ein (z.B. Vertragslaufzeit 6 Monate, Beginn 1. 7. 2011, früheste Kündigung möglich zum 21.8.2011 mit Wirkung zum 30. 9.2011). Bei Umzug außerhalb des Einzugsbereiches ist ab Vorlage der amtlichen Ummeldung eine außerordentliche Kündigung möglich.
5. Beendigung der Mitgliedschaft
Mit dem Tod des Mitglieds (bei juristischen Personen: mit ihrer Auflösung). Durch schriftliche Kündigung des vereinbarten Mitgliedervertrages unter Beachtung der unter Punkt 3 vertraglichen Bedingungen. Durch Ausschluss des Mitgliedes durch den Vorstandes bei vereinsschädigendem Verhalten; in diesem Fall ist das Mitglied vor dem Ausschluss anzuhören. Durch Ausschluss aus dem Verein, wenn das Mitglied trotz Mahnung länger als 2 Monate den Beitragsverpflichtungen nicht nachkommt. Bei rechtmäßiger Verurteilung durch ein Strafgericht, wird von vereinsschädigendem Verhalten ausgegangen.
6. Hausverbot
Der Vorstand kann einem Mitglied unmittelbar und mittelbar Hausverbot erteilen, sofern sich das Mitglied ungebührlich und / oder vereinsschädigend verhält und / oder vorsätzlich oder grob fahrlässig Personen und/oder Gegenstände schädigt oder entwendet.
7. Aufnahmegebühren, Beiträge, Umlagen
Aufnahmegebühren, Beiträge und Umlagen wer-den von der Mitgliederversammlung der Höhe und der Fälligkeit nach festgelegt; die Mitgliedsbeiträge sind Monatsbeiträge und zum 1. (jeden Monats) im Voraus fällig und bargeldlos auf das angegebene Vereinskonto zu überweisen. Für jede Beitragsmahnung sowie für jede Bargeld-Zahlung wird jeweils eine Gebühr von € 2,50 erhoben. Kommt ein Mitglied mit mindestens 2 vollen Monatsbeiträgen in Verzug, sind alle restlichen Monatsbeiträge bis zum nächsten Kündigungstermin auf einmal fällig. Bei Minder-jährigen haften die gesetzlichen Vertreter mit für den Beitrag. Versäumte Trainingszeiten sowie gesetzliche Feiertage gehen zu Lasten des Mitgliedes. Der Vereinsbetrieb kann 6 Wochen im Jahr geschlossen werden oder ein Ersatz zur Verfügung stellen. Der Beitrag läuft für diese Zeit weiter. Die Beiträge werden durch den Vertrag schriftlich mit dem einzelnen Mitglied vereinbart.
8. Vertragsänderung
Änderungen im Vertrag bedürfen der Schriftform und sind an die Geschäftsstelle des Vereins zu richten. Die Adresse befindet sich auf der Frontseite des Vertrags.
9. Haftung
Mit Erwerb der Mitgliedschaft verzichtet jedes Mitglied auf alle Ansprüche, die ihm gegenüber dem Verein daraus entstehen können, dass es anlässlich seiner Teilnahme am Vereinsbetrieb im Sinne des § 2 der Satzung und/oder in Ausübung von Funktionen innerhalb des Vereins Unfälle oder sonstige Nachteile erleidet. Dieser Verzicht gilt, gleich, aus welchem Rechtsgrund Ansprüche gestellt werden können. Er erstreckt sich gleichzeitig auch auf solche Personen und Stellen, die aus dem Unfall selbständig sonst Ansprüche herleiten könnten. Dieser Verzicht gilt nicht, soweit vorsätzliches Handeln zum Unfall bzw. zum Nachteil geführt hat. Dieser Verzicht gilt auch insoweit und in dem Umfang nicht, wie der Verein Versicherungen für das Mitglied abgeschlossen und/oder das jeweilige Risiko versichert hat. Das Mitglied ist verpflichtet, sich über Umfang und Höhe der abgeschlossenen Versicherung zu informieren und weiß, dass es sich auch auf eigene Kosten zusätzlich versichern kann, soweit eine Versicherung nicht oder nicht in dem Umfang besteht, die das Mitglied für ausreichend hält.
10. Mitgliedschaft in anderen Taekwondo Vereinen
Eine Mitgliedschaft in mehreren Vereinen ist zulässig, sofern das Mitglied den Verein JUNG-DO Hamburg e.V. als Hauptverein ansieht und ist allein für diesen Verein Startberechtigt. Zuwiderhandlung ohne vorherige Absprache mit dem Vorstand kann mit Ausschluss des Mitglieds durch den Vorstand geahndet werden.
11. Trainingszeiten
Die Trainingszeiten sind die offiziellen Öffnungszeiten des Vereins . Sie werden per Aushang bekannt gegeben. Der Verein hat das Recht, 8 Wo-chen per anno den Trainingsbetrieb zu schließen. Ferienpläne können wirksam werden, sofern zu vermuten ist, dass der Trainingsumfang nicht benötigt wird. Trainingsplanänderungen sind vorbehalten. In Ferienzeiten kann der Trainingsplan aufgrund der Hallenverfügbarkeit geändert werden. Änderungen werden schriftlich, mündlich oder in anderer Form bekannt gegeben.
12. Trainingsort
Der Trainingsort ist der Ort, an dem der Verein das Training zur Ausübung der Sportarten ansetzt. Sollte dies nicht an dem bekannten Ort sein, so wird dies vorher bekannt gegeben. Trainingsortwechsel sind vorbehalten.
13. Mündliche Vereinbarungen
Mündliche Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Vereins.
14. Reinheit und Hygiene
Jedes Mitglied ist zur Sauberkeit und Ordnung angehalten. Die DOJANG-ETIKETTE und die Hausordnung sind einzuhalten.
Der Vorstand der Vereins JUNG-DO Hamburg e.V. 30. Dez. 2010
Copyright 2018 by JungDo-Hamburg Impressum/Datenschutzerklärung